đ Kurz erklĂ€rt
ETFs werden in Deutschland grundsĂ€tzlich wie andere Investmentfonds besteuert. Besteuert werden ErtrĂ€ge, die aus AusschĂŒttungen, thesaurierten ErtrĂ€gen und VerĂ€uĂerungsgewinnen entstehen. Seit 2018 gilt fĂŒr Investmentfonds die sogenannte Investmentsteuerreform. Dabei wird zwischen der Besteuerung auf Fondsebene und der Besteuerung auf Anlegerebene unterschieden.
Auf Anlegerebene fĂ€llt in der Regel die Abgeltungsteuer an. Hinzu kommt gegebenenfalls der SolidaritĂ€tszuschlag und, je nach Konfession, die Kirchensteuer. FĂŒr thesaurierende ETFs wird eine Vorabpauschale angesetzt, auch wenn keine AusschĂŒttung erfolgt. Bei ausschĂŒttenden ETFs werden die AusschĂŒttungen besteuert. Verkauft der Anleger ETF-Anteile, wird der Gewinn aus dem Verkauf besteuert, sofern er den Sparerpauschbetrag ĂŒbersteigt.
đ Warum das wichtig ist
Die Besteuerung beeinflusst die tatsĂ€chliche Rendite eines ETFs. Ein ETF mit hoher Bruttorendite kann nach Steuern schlechter abschneiden als ein anderer ETF mit niedrigerer Bruttorendite, wenn die steuerliche Behandlung unterschiedlich ausfĂ€llt. Besonders relevant ist dies bei thesaurierenden ETFs, weil die Vorabpauschale auch ohne LiquiditĂ€tszufluss zu Steuerzahlungen fĂŒhren kann.
Zudem hĂ€ngt die steuerliche Belastung vom persönlichen Steuersatz, vom Sparerpauschbetrag, von der Kirchensteuerpflicht und vom Zeitpunkt des Verkaufs ab. Anleger sollten daher die Steuerwirkung bereits bei der Auswahl und beim Halten von ETFs berĂŒcksichtigen.
đ Wichtige Punkte
- Abgeltungsteuer: In der Regel 25 Prozent auf KapitalertrÀge.
- SolidaritÀtszuschlag: 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
- Kirchensteuer: 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragsteuer, je nach Bundesland.
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro fĂŒr Zusammenveranlagte.
- AusschĂŒttende ETFs: AusschĂŒttungen werden besteuert.
- Thesaurierende ETFs: Vorabpauschale wird jÀhrlich besteuert.
- VerĂ€uĂerungsgewinn: Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten wird besteuert.
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds in der Regel 30 Prozent der ErtrÀge, bei Mischfonds 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent.
- Fondsebene: Investmentfonds zahlen eine Körperschaftsteuer von 15 Prozent auf bestimmte ErtrÀge, die teilweise auf Anlegerebene angerechnet wird.
- Verlustverrechnung: Verluste aus Aktien-ETFs können nur mit Gewinnen aus Aktien-ETFs verrechnet werden.
đ§ Worauf Anleger achten sollten
- Freistellungsauftrag erteilen: Damit der Sparerpauschbetrag genutzt wird.
- Vorabpauschale prĂŒfen: Bei thesaurierenden ETFs kann eine Steuerzahlung ohne AusschĂŒttung anfallen.
- Teilfreistellung beachten: Sie reduziert die steuerpflichtigen ErtrÀge, abhÀngig von der Fondskategorie.
- Verlustverrechnungstöpfe nutzen: Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, unterliegen aber BeschrÀnkungen.
- Steuerliche Wirkung bei Verkauf: Gewinne werden erst bei Verkauf realisiert, was Steuerstundung ermöglicht.
- Auslands-ETFs: Auch bei auslÀndischen ETFs fÀllt in Deutschland Steuer an, wenn der Anleger hier steuerpflichtig ist.
- Depotwechsel: Ein Depotwechsel ist steuerlich neutral, ein Verkauf nicht.
- Individuelle Beratung: Die persönliche Steuersituation kann die Belastung erheblich verÀndern.
đ Fazit
ETFs werden in Deutschland auf Anlegerebene mit der Abgeltungsteuer, dem SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer belastet. Besteuert werden AusschĂŒttungen, die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs und VerĂ€uĂerungsgewinne. Der Sparerpauschbetrag, die Teilfreistellung und die Verlustverrechnung können die Steuerlast reduzieren. Anleger sollten die steuerlichen Regeln kennen, um die Nettorendite realistisch einzuschĂ€tzen und Steuerzahlungen korrekt zu planen.
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